Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen –HIER zum Herunterladen verfügbar

 

1 Geltungsbereich

1.1 DieseAllgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für alle Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen durch Icotera A/S („Icotera“) an Kunden und Partner („Kunde“). Die AVB gelten für alle Dienstleistungen von Icotera (einschließlich Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Abweichungen), sofern zwischen Icotera und dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2Icotera behält sich das Recht vor, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Änderungen dieser AGB werden auf der Website von Icotera unter www.icotera.com veröffentlicht. Änderungen dieser AGB treten dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der entsprechenden Mitteilung in Kraft.

 

2 Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen

 

2.1Alle Angebote von Icotera können innerhalb von fünfzehn Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum angenommen werden, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und unterliegen der Verfügbarkeit der angebotenen Produkte.
2.2Alle Bestellungen müssen vom Kunden gemäß den von Icotera von Zeit zu Zeit herausgegebenen Anweisungen aufgegeben werden und müssen mindestens das Produkt und die Produktvariante, die Menge der angeforderten Produkte, die geltenden Stückpreise, den Lieferort und die gewünschten Liefertermine enthalten.
2.3Bestellungen sind für Icotera erst dann verbindlich, wenn sie von Icotera schriftlich bestätigt wurden oder die tatsächliche Lieferung erfolgt ist.
2.4Bestätigte Bestellungen können nur mit schriftlicher Zustimmung von Icotera geändert oder modifiziert werden.
2.5Icotera haftet nicht für Druckfehler oder Fehler jeglicher Art in Broschüren, Preislisten, auf der Website oder in anderen Verkaufsmaterialien.

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1Die Zahlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung erfolgen, sofern in der Auftragsbestätigung und Rechnung nichts anderes angegeben ist.
3.2Alle Preise verstehen sich ohne Steuern, Abgaben und sonstige Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern oder Abgaben, die von einer staatlichen Behörde erhoben werden.
3.3Die Zahlungsbedingungen unterliegen der Kreditgenehmigung durch eine von Icotera beauftragte externe Kreditagentur. Wird die Kreditgenehmigung von der Kreditagentur abgelehnt, ist eine Vorauszahlung erforderlich.
3.4Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von Zeit zu Zeit Unternehmensfinanzinformationen vorzulegen, die von Icotera zur Festlegung oder Aufrechterhaltung der Zahlungsbedingungen in angemessener Weise angefordert werden können. Icotera kann nach eigenem Ermessen jederzeit ohne vorherige Ankündigung die vereinbarten Zahlungsbedingungen ändern, indem sie Vorauszahlung oder Zahlung per Nachnahme, Bankgarantie, Akkreditiv oder auf andere Weise verlangt.
3.5Wenn der Kunde eine fällige Rechnung nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fälligkeit bezahlt, kann Icotera die Lieferung einer Bestellung oder eines Restbetrags davon bis zur Zahlung aussetzen oder die Lieferung einer Bestellung oder eines Restbetrags davon durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden. Eine solche Beendigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, bereits bestellte Produkte zu kaufen. Darüber hinaus kann Icotera dem Kunden Zinsen in Höhe von CIBOR + 2 % pro Monat vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Zahlung berechnen. Dies gilt zusätzlich zu und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Icotera nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen oder zustehen könnten.
3.6Das Eigentum an den gelieferten Produkten verbleibt bei Icotera und geht erst nach vollständiger Bezahlung der Produkte auf den Kunden über.
3.7Der Kunde muss alle gelieferten Produkte bis zum Übergang des Eigentums auf den Kunden zum vollen Wiederbeschaffungswert versichern.
3.8Icotera behält sich das Recht vor, angemessene Korrekturen oder Änderungen an den in Angeboten oder Preislisten angegebenen Preisen vorzunehmen, wenn sich die Kosten für Icotera wesentlich ändern, insbesondere aufgrund von Lieferengpässen, steigenden Material-, Produktions-, Arbeits- oder Steuerkosten oder anderen Kostensteigerungen sowie Störungen in der Lieferkette von Icotera, für die Icotera nicht verantwortlich ist. Im Falle einer Preiserhöhung für aufgegebene und bestätigte, jedoch noch nicht gelieferte Bestellungen wird Icotera den Kunden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung schriftlich darüber informieren. Wenn die Preiserhöhung 5 % übersteigt, hat der Kunde die Möglichkeit, eine noch nicht gelieferte Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zu stornieren. Bei Teillieferungen gilt die Preiserhöhung nur für den Teil der Lieferung, der noch nicht geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Icotera behält sich das Recht vor, den Preis zu ändern, wenn der Kunde eine Änderung seiner Bestellung wünscht.

 

4 Lieferbedingungen und verspätete Lieferung

 

4.1 Sofern in der Auftragsbestätigung von Icotera nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen alle Lieferungen von Produkten gemäß Incoterms 2020 auf FCA-Basis (Free Carrier) in Shanghai. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen auf den Kunden über.
4.2Die Liefertermine für Produkte sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Icotera behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Teillieferungen können von Icotera anteilig in Rechnung gestellt werden.

 

5 Annahme der Produkte

 

5.1Der Kunde muss die gelieferten Produkte bei Erhalt überprüfen. Die gelieferten Produkte gelten als vom Kunden angenommen, sofern Icotera nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Produkte eine schriftliche Ablehnung unter Angabe der Gründe für die Ablehnung erhält.

 

6 Garantie

 

6.1Icotera garantiert, dass die im Rahmen dieses Vertrags gekauften Produkte bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum in allen wesentlichen Punkten den zum Lieferdatum geltenden Spezifikationen des Herstellers für diese Produkte entsprechen und bei normaler Verwendung frei von wesentlichen Mängeln in der Verarbeitung, im Material und im Design sind. Die Garantie deckt keine Schäden ab, die auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden zurückzuführen sind, einschließlich der Verwendung entgegen den einschlägigen Anweisungen, fahrlässiger Handhabung, mangelnder angemessener Wartung und Pflege, Unfällen oder Missbrauch oder sonstigen Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden.
6.2In Bezug auf Produkte, die nicht den in Ziffer 6.1 genannten Garantiespezifikationen entsprechen, beschränkt sich die Haftung von Icotera nach alleinigem Ermessen von Icotera auf (i) Reparatur dieser Produkte, (ii) Ersatz dieser Produkte durch ein gleichwertiges Produkt oder, nach alleinigem Ermessen von Icotera, durch ein Produkt, das als besser als diese Produkte angesehen wird; vorausgesetzt jedoch, dass diese Produkte, sofern und soweit von Icotera verlangt, zusammen mit einem akzeptablen Kaufnachweis an Icotera zurückgesandt werden müssen, oder (iii) Rückerstattung des Kaufpreises dieser Produkte bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des vom Kunden gezahlten Kaufpreises.
6.3Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Garantie müssen vom Kunden unverzüglich und spätestens vierzehn Kalendertage, nachdem der Kunde die Nichtkonformität entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, geltend gemacht werden.
6.4Icotera übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte, und die Garantie stellt die einzige Verpflichtung von Icotera in Bezug auf etwaige Vertragswidrigkeiten der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte dar (mit Ausnahme des Eigentumsrechts). Insbesondere übernimmt Icotera keine Garantie für die Marktgängigkeit der gelieferten Produkte oder deren Eignung oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.

 

7 Rechte an geistigem Eigentum

 

7.1 BeideParteien sind berechtigt, den Namen und die Marken der anderen Partei zum Zwecke der Vermarktung ihrer jeweiligen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich auf ihren jeweiligen Websites, zu verwenden. Eine solche Verwendung muss fair sein, die Corporate Visual Identity des Eigentümers des Namens und der Marken respektieren und auf den offiziellen und originalen Marken basieren, wie sie vom Eigentümer bereitgestellt werden, und darf den Eigentümer des Namens oder der Marken in keiner Weise diskreditieren.
7.2Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen, einschließlich aller Spezifikationen, Anweisungen, Dokumente, Aufzeichnungen, Pläne, Daten, Zeichnungen, Datenbanken, Patente, Muster, Modelle, Designs oder anderen Materialien, bleiben Eigentum von Icotera.
7.3Der Kunde darf die Produkte nicht zerlegen und keine eingebettete Software dekompilieren, zerlegen, zurückentwickeln oder auf andere Weise in eine für Menschen wahrnehmbare Form bringen oder dies versuchen – weder mit noch ohne die Hilfe anderer.
7.4Icotera verpflichtet sich, den Kunden gegen alle Forderungen, Ansprüche, Klagegründe, Klagen und Verfahren („Ansprüche”) gegen den Kunden zu verteidigen oder beizulegen, die von Dritten geltend gemacht werden, die behaupten, dass die Produkte oder Dienstleistungen von Icotera, soweit sie in Übereinstimmung mit der Begleitdokumentation verwendet werden, die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten in dem Gebiet und während der Laufzeit verletzen oder missbrauchen, in dem die Produkte oder Dienstleistungen von Icotera vom Kunden in Übereinstimmung mit diesen AGB verkauft oder genutzt werden, und Icotera verpflichtet sich, den Kunden von allen Schäden, Rechtskosten und angemessenen Ausgaben, die dem Kunden endgültig auferlegt werden, oder den Beträgen, die der Kunde im Rahmen eines Vergleichs zu zahlen hat, als Folge eines solchen Anspruchs gegen den Kunden freizustellen und schadlos zu halten, vorausgesetzt, dass der Kunde Icotera unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, Icotera die alleinige Kontrolle über die Verteidigung überträgt und Icotera angemessene und zeitnahe Unterstützung gewährt. Sobald Icotera von einer solchen Forderung Kenntnis erlangt, kann Icotera nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (i) für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Produkte und Dienstleistungen erwerben; (ii) die Produkte und Dienstleistungen ersetzen oder so modifizieren, dass sie keine Rechte mehr verletzen; oder (iii) wenn Icotera feststellt, dass die in den Punkten (i) und (ii) beschriebenen Lösungen wirtschaftlich nicht durchführbar sind, den Vertrag mit dem Kunden kündigen. Dieser Abschnitt legt die gesamte Haftung von Icotera und den einzigen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter fest.
7.5Der Kunde verpflichtet sich, Icotera gegen alle Ansprüche Dritter, die sich aus der Verletzung der Vereinbarung mit Icotera durch den Kunden ergeben, zu verteidigen oder zu vergleichen; und der Kunde verpflichtet sich, Icotera von allen Schäden, Rechtskosten und angemessenen Ausgaben, die Icotera endgültig auferlegt werden, oder von den Beträgen, die Icotera im Rahmen eines Vergleichs zu zahlen hat, als Folge eines solchen Anspruchs gegen Icotera freizustellen und schadlos zu halten, vorausgesetzt, dass Icotera den Kunden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung überträgt und dem Kunden angemessene und zeitnahe Unterstützung gewährt.

 

8 Haftungsbeschränkung

 

8.1Keine der Parteien hat Anspruch auf und keine der Parteien haftet für indirekte, besondere, zufällige, Folge- oder Strafschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Kosten für Entfernung und/oder Neuinstallation, Beschaffungskosten, Datenverlust, Rufschädigung oder Kundenverlust.
8.2Icotera haftet nicht für Ansprüche, die auf der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder auf der Reparatur, Modifizierung oder Änderung von Produkten durch andere Parteien als Icotera oder der Verwendung in Kombination mit anderen Produkten beruhen.

 

9 Höhere Gewalt

 

9.1Beide Parteien sind von Verzögerungen oder Leistungsausfällen befreit, wenn diese auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, ihres Subunternehmers oder ihres Lieferanten liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Feuer, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, staatliche Sperren oder andere schwerwiegende Arbeitskonflikte, Unruhen, Erdbeben, Überschwemmungen, Explosionen oder andere Naturereignisse („höhere Gewalt“) zurückzuführen sind. Die Verpflichtungen und Rechte der so entschuldigten Partei werden täglich um den Zeitraum verlängert, der der Dauer der entschuldbaren Unterbrechung entspricht. Wenn solche Ereignisse abgeklungen sind, werden die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien wieder aufgenommen. Wenn der Lieferant oder Subunternehmer einer Partei von dem Eintritt eines solchen Ereignisses höherer Gewalt betroffen ist, ist die Partei von jeglicher Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB befreit.

 

10 Sonstiges

 

10.1Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung auf diese AGB oder auf zwischen den Parteien geschlossene Kaufverträge.
10.2Der Verzicht auf eine Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht auf andere Bestimmungen oder auf dieselbe Bestimmung in einem anderen Fall dar. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder andere Bestimmungen dieser AGB dar.
10.3Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, kann diese Bestimmung von diesem Gericht in Übereinstimmung mit dem Gesetz geändert werden, um der Absicht der Parteien Wirkung zu verleihen, und in der geänderten Fassung durchgesetzt werden. Alle anderen Bestimmungen dieser AGB bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam und sind in Übereinstimmung mit der geänderten Bestimmung auszulegen.
10.4Diese AGB und alle zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträge unterliegen den Gesetzen Dänemarks und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne dass eine Rechtswahl oder Kollisionsnormen zur Anwendung kommen. Alle Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren, die von einer Partei gegen die andere Partei angestrengt werden, sind ausschließlich vor den zuständigen Gerichten Dänemarks zu verhandeln, unbeschadet des Rechts von Icotera, Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren vor jedem anderen Gericht anzustrengen, das zuständig wäre, wenn diese Bestimmung nicht in diese AGB aufgenommen worden wäre.

Datum: 07-2024